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FAQ zur GreenCard Lotterie

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur DV-Registrierung

1. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF "STAATSANGEHÖRIGER"? GIBT ES FÄLLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KÖNNEN?

Unter einem "Staatsangehörigen" versteht man für gewöhnlich eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhängig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalität dieser Person. Für Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehörigen" jedoch auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemäß der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurde.

Wenn beispielsweise ein Hauptantragsteller in einem nicht für das diesjährige DV-Programm infrage kommenden Land geboren wurde, kann er die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem sein diesen Anspruch begründender Ehegatte geboren wurde, ihm wird jedoch kein DV-1 erteilt, es sei denn, der Ehegatte kommt ebenfalls für ein DV-2 infrage, und es wird ihm erteilt. Beide müssen gemeinsam mit den DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjähriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden.

Und schließlich kann ein Antragsteller, der in einem für das diesjährige DV-Programm nicht infrage kommenden Land geboren wurde, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmäßig eingebürgert wurden, wenn sie das Land nur vorübergehend besuchen oder sich aus geschäftlichen oder beruflichen Gründen für ein Unternehmen oder die Regierung in dem Land aufhalten.

Ein Antragsteller, der die "Zuordnung" zu einem anderen Land geltend macht, muss diesbezügliche Angaben auf dem Registrierungsantrag machen.

2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FÜR DIESE DV-REGISTRIERUNG IRGENDWELCHE ÄNDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN?

Alle Anträge für die diesjährige GreenCard Lotterie müssen in einem genau vorgegebenen Zeitraum, meist im Herbst , elektronisch unter www.dvlottery.state.gov eingereicht werden. Schriftliche Anträge werden nicht akzeptiert.

Das US-Außenministerium hat das elektronische Registrierungssystem eingeführt, um das DV-Verfahren effizienter und sicherer zu gestalten. Das Ministerium wird spezielle Technologien und andere Mittel einsetzen, um Antragsteller auszumachen, die zum Zweck der illegalen Einwanderung Betrug begehen oder mehrere Anträge einreichen.

3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FÜR JEDES FAMILIENMITGLIED ERFORDERLICH ODER NUR FÜR DEN HAUPTANTRAGSTELLER?

Unterschriften sind auf der Electronic Diversity Visa Entry Form nicht erforderlich. Neuere und separate Fotos des Antragstellers, seines Ehegatten und aller Kinder sind erforderlich. Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie bitte die Informationen bezüglich der Angaben zu Fotos auf Seite 2 dieser Pressemitteilung.

4. WARUM KOMMEN STAATSANGEHÖRIGE BESTIMMTER LÄNDER NICHT FÜR DAS DV-PROGRAMM INFRAGE?

Diversity Visas sind dafür gedacht, Personen aus anderen Ländern als denjenigen eine Einwanderungsmöglichkeit zu bieten, aus denen eine große Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandern. Laut Gesetz werden Staatsangehörigen von Ländern mit "high admission" keine Diversity Visas erteilt. Laut Gesetz versteht man darunter Länder, aus denen in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 50.000 Personen im Rahmen der Visakategorie zur Förderung von Familienzusammenführung und Beschäftigung in die Vereinigten Staaten eingewandert sind. Jedes Jahr addiert das Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (Bureau of Citizenship and Immigration Services - BCIS) die Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programms zur Familienzusammenführung und Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren zugelassen wurden, um die Länder festzulegen, deren Einheimische von der jährlichen Diversity Lottery ausgeschlossen werden müssen. Da vor jedem jährlichen DV-Zulassungsverfahren eine erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Länder, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu Jahr ändern.

5. IST DIE ANZAHL DER VISA, DIE IM RAHMEN DER LOTTERIE ERTEILT WERDEN, BEGRENZT?

Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr für infrage kommende Personen erteilt. Allerdings bestimmt das im November 1997 vom Kongress verabschiedete Nicaraguan Adjustment and Central America Relief Act (NACARA), dass mit Beginn des DV-99 solange wie erforderlich, 5.000 der 55.000 jährlich erteilten Diversity Visas im Rahmen des NACARA-Programms zu erteilen sind. Die tatsächliche Absenkung der Obergrenze auf 50.000 begann mit dem DV-2000 und bleibt für die Folgejahre so erhalten.

6. WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FÜR DIE ERTEILUNG DER REGIONAL DIVERSITY VISA ?

Das Büro für Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten legt jedes Jahr gemäß Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen im DV-Programm fest. Sobald das BCIS die Berechnungen abgeschlossen hat, werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben.

7. AB WANN WERDEN ANTRÄGE ENTGEGENGENOMMEN?

Die Frist beginnt meist Anfang Oktober und läuft Anfang Dezember ab. Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen für das Programm. Die hohe Zahl der Anträge führt zu einer enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der erfolgreichen Anträge. Die Festlegung der Registrierungsperiode auf November und Dezember gewährleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie unseren Botschaften und Konsulaten Zeit, die Anträge auf Erteilung der Visa vorzubereiten und auszufüllen.

8. KÖNNEN SICH PERSONEN MIT AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FÜR DAS PROGRAMM BEWERBEN?

Ja, Antragsteller können sich in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten Staaten oder aus dem Ausland gestellt werden.

9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WÄHREND DER JÄHRLICHEN DV-REGISTRIERUNGSFRIST NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN?

Ja, das Gesetz sieht während jeder Registrierungsperiode lediglich einen Antrag pro Person vor; Antragsteller, für die mehr als ein Antrag eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Außenministerium setzt hochmoderne Technologien und andere Methoden zur Feststellung von Personen ein, die in der Registrierungsfrist mehrere Anträge einreichen. Antragsteller, die mehr als einen Antrag einreichen, werden disqualifiziert, und das Außenministerium behält hierüber auf Dauer einen elektronischen Nachweis. Während der regulären Registrierungsperiode können sich Antragsteller jedes Jahr für das Programm bewerben.

10. DÜRFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN?

Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, können Ehepartner jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewählt werden, wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner abgeleitet.

11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM DV-ANTRAG AUFFÜHREN?

In Ihrem Antrag muss Ihr Ehegatte, also Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau, sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgeführt sein, soweit die Kinder nicht amerikanische Staatsangehörige sind oder rechtmäßig ihren ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Ihr Ehegatte muss auch aufgeführt werden, wenn Sie zurzeit in Trennung leben. Wenn Sie allerdings rechtskräftig geschieden sind, müssen Sie ihren ehemaligen Ehegatten nicht aufführen. Für herkömmliche Ehen ist das ausschlaggebende Datum das Datum der ursprünglichen Hochzeitszeremonie, nicht das Datum, an dem die Ehe registriert wurde. ALLE unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, auch nicht leibliche Kinder sowie die Kinder Ihres Ehegatten aus einer vorherigen Ehe oder rechtmäßig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte Kinder müssen aufgeführt werden, es sei denn, sie sind bereits US-Staatsangehörige oder haben ihren ständigen Wohnsitz rechtmäßig in den Vereinigten Staaten. Es müssen alle Kinder unter 21 Jahren aufgeführt werden, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms einzuwandern.

Die Tatsache, dass Familienmitglieder in Ihrem Antrag aufgeführt sind, verpflichtet diese später nicht, mit Ihnen einzureisen. Sie können sich dagegen entscheiden. Wenn Sie allerdings auf Ihrem Visumantrag eine teilnahmeberechtigte Person aufführen, die im ursprünglichen Antrag nicht aufgeführt war, werden Sie disqualifiziert. (Dies betrifft lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags unterhaltsberechtigt waren, nicht zu einem späteren Zeitpunkt unterhaltsberechtigt gewordene.) Ihr Ehegatte kann zusätzlich einen unabhängigen Antrag einreichen, auch wenn er oder sie bereits auf Ihrem Antrag aufgeführt ist, so lange beide Anträge die Personaldaten aller Unterhaltsberechtigten in Ihrer Familie enthalten. Siehe Frage 10 oben.

12. MUSS JEDER ANTRAGSTELLER SEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN MAN IM NAMEN EINES ANTRAGSTELLERS HANDELN?

Antragsteller können ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von jemand anderem einreichen lassen. Unabhängig davon, ob ein Antrag direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden. Wird der Antrag ausgewählt, wird die Benachrichtigung lediglich an die auf dem Antrag angegebene Postanschrift geschickt.

13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZÜGLICH AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNG?

Gemäß den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Antragsteller zumindest einen High-School- oder einen entsprechenden Abschluss vorweisen oder in den letzten fünf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf haben, für den zumindest zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung erforderlich sind. Eine "High-School- oder entsprechende Ausbildung" wird definiert als erfolgreicher Abschluss einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung in den Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer offiziellen, mit der High-School-Ausbildung in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem anderen Land. Nachweise über Schulbildung oder Berufserfahrung sollten nicht mit dem Antrag für die Green Card Lottery eingereicht, sondern dem Konsularbeamten beim Gespräch über den Visumantrag vorgelegt werden. Zur Beurteilung der Teilnahmeberechtigung aufgrund der Berufserfahrung werden Definitionen der Datenbank O*Net OnLine des Arbeitsministeriums herangezogen.

14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWÄHLT?

Im Kentucky Consular Center werden alle Eingänge aus den jeweiligen Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist wählt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Anträge aus allen Eingängen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Antrag der erste registrierte Fall, der zweite ausgewählte Antrag der zweite registrierte Fall und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Anträge haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewählt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewählt wurde, erhält der Antragsteller per Brief eine Benachrichtigung mit Anweisungen zur Beantragung des Visums vom Kentucky Consular Center. Das Kentucky Consular Center bearbeitet den Antrag weiter bis die ausgewählten Personen angewiesen werden, zum Gespräch über das Visum ein US-Konsulat aufzusuchen, oder bis diejenigen, die dazu in der Lage sind, in einem Büro des BCIS in den Vereinigten Staaten die Änderung ihres Aufenthaltsstatus beantragen.

15. WERDEN NICHT AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER INFORMIERT?

Nein, nicht ausgewählte Antragsteller erhalten auf ihren Antrag keine Antwort. Nur die ausgewählten Personen werden informiert. Alle Benachrichtigungsschreiben werden innerhalb von neun Monaten nach Ende der Antragsfrist an die auf dem Antrag angegebene Adresse gesandt. Jeder, der keinen Brief erhält, weiß somit, dass sein/ihr Antrag nicht ausgewählt wurde.

16. WIE VIELE ANTRAGSTELLER WERDEN AUSGEWÄHLT?

Es stehen 50.000 Visa zur Verfügung, aber es werden mehr als 50.000 Personen ausgewählt. Da wahrscheinlich einige der ersten 50.000 ausgewählten Personen keinen Anspruch auf ein Visum haben oder ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen, werden vom Kentucky Consular Center mehr als 50.000 Anträge ausgewählt. So wird gewährleistet, dass alle verfügbaren DV-Visa ausgestellt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht genügend Visa für alle ursprünglich Ausgewählten zur Verfügung stehen. Alle ausgewählten Antragsteller werden unverzüglich über ihren Platz auf der Liste informiert. Das Kentucky Consular Center lässt den ausgewählten Antragstellern vier bis sechs Wochen vor den Gesprächsterminen mit den US-Konsularbeamten in den Auslandsvertretungen ein Benachrichtigungsschreiben zukommen. Jeden Monat werden, soweit die Anzahl der Visa es zulässt, Visa an die Antragsteller erteilt, deren Antrag in dem Monat abschließend bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa ausgestellt wurden, ist das Programm für dieses Jahr beendet. Ausgewählte Antragsteller, die ein Visum erhalten möchten, sollten also unverzüglich reagieren. Die zufällige Auswahl durch den Computer des Kentucky Consular Center ist noch keine Garantie für die Erteilung eines Visums.

17. GIBT ES EIN MINDESTALTER FÜR DIE TEILNAHME AM DV-PROGRAMM?

Es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Programm, aber da eine High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung für jeden Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung ist, werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht für die Teilnahme qualifizieren.

18. GIBT ES GEBÜHREN FÜR DAS DV-PROGRAMM?

Für die Einreichung eines Antrags gibt es keine Gebühr. Später wird eine besondere DV-Bearbeitungsgebühr für die Personen erhoben, deren Antrag ausgewählt wurde und für das diesjährige Programm von einem US-Konsulat bearbeitet wird. DV-Antragsteller müssen, ebenso wie bei anderen Anträgen für Einwanderungsvisa, bei Erteilung des Visums die regulären Visagebühren bezahlen. Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten die ausgewählten Antragsteller zusammen mit den Anweisungen vom Kentucky Consular Center.

19. SIND DV-ANTRAGSTELLER BERECHTIGT, EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN, FALLS ES GRÜNDE FÜR DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS GIBT?

Nein. Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen für die Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Abgesehen von den gesetzlichen gibt es keine Sonderbestimmungen für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Nichterteilung eines Visums.

20. KÖNNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FÜR EIN EINWANDERUNGSVISUM UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT SIND, AM DV-PROGRAMM BETEILIGEN?

Ja, diese Personen können sich am DV-Programm beteiligen.

21. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES VISUMS IN DER DV-KATEGORIE FÜR AUSGEWÄHLTE ANTRAGSTELLER ERHALTEN?

Personen, die ausgewählt wurden, können nur im Haushaltsjahr einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, das heißt von Oktober des Jahres der Gewinnerbenachrichtigung bis zum darauffolgenden September. Die Antragsteller müssen ihr DV-Visum oder die Änderungen ihres Aufenthaltsstatus bis zum Ende des Haushaltsjahrs (30. September ) erhalten haben. Ausgewählte Personen, die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr erhalten, können ihre Ansprüche aus dem DV-Programm nicht in das nächste Jahr übertragen. Antragsteller aus dem Ausland erhalten vier bis sechs Wochen vor ihrem Gesprächstermin ein Benachrichtigungsschreiben vom Kentucky Consular Center.

LISTE DER LÄNDER NACH REGIONEN, DEREN STAATSANGEHÖRIGE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND

Es folgt eine Liste mit Ländern; deren Staatsangehörige innerhalb der jeweiligen geografischen Regionen BERECHTIGT sind, am Diversity Program teilzunehmen. Die Bestimmung der Länder jeder Region beruht auf vom Geografen des Außenministeriums zur Verfügung gestellten Informationen. Länder, deren Staatsangehörige sich nicht für das DV-Programm qualifizieren, wurden nach der Formel in Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten bestimmt. Abhängige Gebiete im Ausland fallen unter die Region des regierenden Landes. Die Länder, deren Staatsangehörige sich NICHT für das Diversity Program qualifizieren (weil dies die Länder sind, aus denen die meisten Einwanderungen aus Familienzusammenführungs- oder Beschäftigungsgründen stattfinden) sind in Klammern hinter den jeweiligen regionalen Listen erwähnt.

AFRIKA

Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Algerien, Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cote D'Ivoire (Elfenbeinküste), Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Kongo - Demokratische Republik, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Marokko, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tomé und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Sambia, Simbabwe, Zentralafrikanische Republik

ASIEN

Afghanistan, Bahrein, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Burma, Hongkong - Sonderverwaltungsregion, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Macau - Sonderverwaltungsregion, Malaysia, Malediven, Mongolei, Nepal, Nordkorea, Oman, Osttimor, Saudi-Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate

Staatsangehörige der folgenden asiatischen Länder sind nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program: (China [auf dem Festland Geborene], Indien, Pakistan, Südkorea, Philippinen und Vietnam.) Die Sonderverwaltungsregion Hongkong und Taiwan sind teilnahmeberechtigt und oben angeführt. Die Sonderverwaltungsregion Macau ist ebenfalls teilnahmeberechtigt und oben angeführt.

EUROPA

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Georgien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien - ehemalige jugoslawische Republik, Malta, Moldau Republik, Monaco, Niederlande (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Nordirland, Norwegen, Österreich, Portugal (einschließlich seiner teilautonomen und abhängigen Gebiete im Ausland), Rumänien, San Marino, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Zypern und Russland.

Staatsbürger der folgenden europäischen Länder sind nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program: Großbritannien und Polen. Zu Großbritannien (Vereinigtes Königreich) zählen die folgenden abhängigen Gebiete: Anguilla, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Turks- und Kaikos-Inseln. Anmerkung: Nordirland wird nur für die Zwecke des Diversity Program getrennt aufgeführt, Nordirland ist teilnahmeberechtigt und ist unter den qualifizierten Regionen aufgelistet.

NORDAMERIKA

Die Bahamas

In Nordamerika sind die Staatsbürger Kanadas und Mexikos nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program.

OZEANIEN

Australien (einschließlich teilautonomer und abhängiger Gebiete im Ausland), Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien - Föderierte Staaten von Nauru, Neuseeland (einschließlich teilautonomer und abhängiger Gebiete im Ausland), Palau, Papua-Neuguinea, Solomoninseln, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Samoa

SÜDAMERIKA, ZENTRALAMERIKA UND DIE KARIBIK

Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Belize, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominica, Grenada, Guyana, Honduras, Kuba, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad and Tobago, Uruguay, Venezuela

Länder in dieser Region, deren Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt für das diesjährige Diversity Program sind: Dominikanische Republik, El Salvador, Haiti, Jamaika, Kolumbien, Brasilien, Guatemala, Ecuador und Mexiko.

 

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