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Häufig gestellte Fragen zur Greencard Lotterie

1. WAS BEDEUTET DER BEGRIFF "STAATSANGEHOERIGER"? GIBT ES FAELLE, IN DENEN PERSONEN, DIE NICHT IN EINEM TEILNAHMEBERECHTIGTEN LAND GEBOREN WURDEN, EINEN ANTRAG STELLEN KOENNEN?

Unter einem "Staatsangehoerigen" versteht man eine in einem bestimmten Land geborene Person, unabhaengig vom derzeitigen Wohnort oder der derzeitigen Nationalitaet dieser Person. Fuer Einwanderungszwecke kann man unter einem "Staatsangehoerigen" jedoch auch eine Person verstehen, die das Recht hat, gemaess der Vorschriften von Paragraf 202 (b) des Einwanderungs- und Staatsangehoerigkeitsgesetzes einem anderen Land als demjenigen "zugeordnet" zu werden, in dem sie geboren wurde.

Wenn beispielsweise ein Hauptantragsteller in einem nicht fuer das diesjaehrige DV-Programm infrage kommenden Land geboren wurde, kann er die "Zuordnung" zu einem Land geltend machen, in dem diesen Anspruch begruendender Ehegatte geboren wurde, ihm wird jedoch kein DV-1 erteilt, es sei denn, der Ehegatte kommt ebenfalls fuer ein DV-2 infrage, und es wird ihm erteilt. Beide muessen gemeinsam mit den DVs in die Vereinigten Staaten einreisen. In gleicher Weise kann ein minderjaehriges unterhaltsberechtigtes Kind dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden.

Und schliesslich kann ein Antragsteller, der in einem fuer das diesjaehrige DV-Programm nicht infrage kommenden Land geboren wurde, dem Geburtsland eines Elternteils "zugeordnet" werden, so lange kein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Antragstellers in dem nicht teilnahmeberechtigten Land wohnhaft war. Im Allgemeinen werden Personen nicht als Einwohner eines Landes angesehen, in dem sie nicht geboren oder in das sie nicht rechtmaessig eingebuergert wurden, wenn sie das Land nur voruebergehend besuchen oder sich aus geschaeftlichen oder beruflichen Gruenden fuer ein Unternehmen oder die Regierung in dem Land aufhalten.

Ein Antragsteller, der die "Zuordnung" zu einem anderen Land geltend macht, muss diesbezuegliche Angaben auf dem Registrierungsantrag machen.

2. GIBT ES BEI DEM BEWERBUNGSVERFAHREN FUER DIESE DV-REGISTRIERUNG IRGENDWELCHE AENDERUNGEN ODER NEUE BESTIMMUNGEN?

Alle Anträge fuer die diesjaehrige Greencard Lotterie muessen innerhalb den genauen vorgegebenen Zeitraum elektronisch unter www.dvlottery.state.gov eingereicht werden. Schriftliche Antraege werden nicht akzeptiert.

Das US-Aussenministerium hat das elektronische Registrierungssystem eingefuehrt, um das DV-Verfahren effizienter und sicherer zu gestalten. Das Ministerium wird spezielle Technologien und andere Mittel einsetzen, um Antragsteller auszumachen, die zum Zweck der illegalen Einwanderung Betrug begehen oder mehrere Antraege einreichen.

3. SIND UNTERSCHRIFTEN UND FOTOS FUER JEDES FAMILIENMITGLIED ERFORDERLICH ODER NUR FUER DEN HAUPTANTRAGSTELLER?

Unterschriften sind auf der Electronic Diversity Visa Entry Form nicht erforderlich. Neuere und separate Fotos des Antragstellers, seines Ehegatten und aller Kinder sind erforderlich. Familien- oder Gruppenfotos werden nicht akzeptiert. Lesen Sie bitte die Informationen bezueglich der Angaben zu Fotos auf unser Greencard Lottery Seite.

4. WARUM KOMMEN STAATSANGEHOERIGE BESTIMMTER LAENDER NICHT FUER DAS DV-PROGRAMM INFRAGE?

Diversity Visas sind dafuer gedacht, Personen aus anderen Laendern als denjenigen eine Einwanderungsmoeglichkeit zu bieten, aus denen eine grosse Zahl von Personen in die Vereinigten Staaten auswandern. Laut Gesetz werden Staatsangehoerigen von Laendern mit "high admission" keine Diversity Visas erteilt. Laut Gesetz versteht man darunter Laender, aus denen in den vergangenen fuenf Jahren insgesamt 50.000 Personen im Rahmen der Visakategorie zur Foerderung von Familienzusammenfuehrung und Beschaeftigung in die Vereinigten Staaten eingewandert sind. Jedes Jahr addiert das Buero fuer Staatsbuergerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten die Zahlen der Personen, die im Rahmen des Programs zur Familienzusammenfuehrung und Beschaeftigung in den vergangenen fuenf Jahren zugelassen wurden, um die Laender festzulegen, deren Einheimische von der jaehrlichen Diversity Lottery ausgeschlossen werden muessen. Da vor jedem jaehrlichen DV-Zulassungsverfahren eine erneute Festlegung stattfindet, kann sich die Liste der Laender, deren Staatsangehoerige teilnahmeberechtigt sind, von Jahr zu Jahr aendern. Deutschland, Oesterreich und der Schweiz waren bis jetzt jedes Jahr immer dabei gewesen!

5. IST DIE ANZAHL DER VISA, DIE IM RAHMEN DER LOTTERIE ERTEILT WERDEN, BEGRENZT?

Laut Gesetz werden im Rahmen des Diversity Immigration Program maximal 55.000 Daueraufenthaltsgenehmigungen pro Jahr fuer infrage kommende Personen erteilt.

6. WELCHE REGIONALEN OBERGRENZEN GIBT ES FUER DIE ERTEILUNG DER REGIONAL DIVERSITY VISA ?

Das Buero fuer Staatsangehoerigkeits- und Einwanderungsangelegenheiten legt jedes Jahr gemaess Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehoerigkeitsgesetzes die regionalen Obergrenzen im DV-Programm fest. Sobald das USCIS die Berechnungen abgeschlossen hat, werden die regionalen Visaobergrenzen bekannt gegeben.

7. AB WANN WERDEN ANTRAEGE ENTGEGENGENOMMEN?

Die Frist beginnt meist Anfang Oktober jedes Jahr und laeuft Anfang November ab. Jedes Jahr bewerben sich in der Registrierungsfrist Millionen fuer das Programm. Die hohe Zahl der Antraege faehrt zu einer enormen Arbeitslast bei der Auswahl und Bearbeitung der erfolgreichen Antraege. Die Festlegung der Registrierungsperiode auf October bis November gewaehrleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie die US Botschaften und Konsulaten ausreichend Zeit, die Antraege auf Erteilung der Visa vorzubereiten.

November gewährleistet die rechtzeitige Benachrichtigung der erfolgreichen Antragsteller und gibt ihnen sowie die US Botschaften und Konsulaten ausreichend Zeit, die Anträge auf Erteilung der Visa vorzubereiten.

8. KOENNEN SICH PERSONEN MIT AUFENTHALT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FUER DAS PROGRAMM BEWERBEN?

Ja, Antragsteller koennen sich in den Vereinigten Staaten oder einem anderen Land aufhalten, und der Antrag kann aus den Vereinigten Staaten oder aus dem Ausland gestellt werden.

9. KANN JEDER ANTRAGSTELLER WAEHREND DER JAEHRLICHEN DV-REGISTRIERUNGSFRIST NUR EINEN ANTRAG EINREICHEN?

Ja, das Gesetz sieht waehrend jeder Registrierungsperiode lediglich einen Antrag pro Person vor; Antragsteller, fuer die mehr als ein Antrag eingereicht wird, werden disqualifiziert. Das Aussenministerium setzt hochmoderne Technologien und andere Methoden zur Feststellung von Personen ein, die in der Registrierungsfrist mehrere Antraege einreichen. Antragsteller, die mehr als einen Antrag einreichen, werden disqualifiziert, und das Aussenministerium behaelt hierueber auf Dauer einen elektronischen Nachweis. Waehrend der regulaeren Registrierungsperiode koennen sich Antragsteller jedes Jahr fuer das Programm bewerben.

10. DUERFEN EHEPARTNER SEPARATE BEWERBUNGEN EINREICHEN?

Ja, wenn beide teilnahmeberechtigt sind, koennen Ehepartner jeweils einen Antrag stellen. Sollte ein Partner ausgewaehlt werden, wird der Anspruch des anderen aus seinem Status als Ehepartner abgeleitet.

11. WELCHE FAMILIENMITGLIEDER MUSS ICH IN MEINEM DV-ANTRAG AUFFUEHREN?

In Ihrem Antrag muss Ihr Ehegatte, also Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau, sowie alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren aufgefuehrt sein, soweit die Kinder nicht amerikanische Staatsangehoerige sind oder rechtmaessig ihren staendigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. Ihr Ehegatte muss auch aufgefuehrt werden, wenn Sie zurzeit in Trennung leben. Wenn Sie allerdings rechtskraeftig geschieden sind, muessen Sie ihren ehemaligen Ehegatten nicht auffuehren. Fuer herkoemmliche Ehen ist das ausschlaggebende Datum das Datum der urspruenglichen Hochzeitszeremonie, nicht das Datum, an dem die Ehe registriert wurde. ALLE unverheirateten Kinder unter 21 Jahren, auch nicht leibliche Kinder sowie die Kinder Ihres Ehegatten aus einer vorherigen Ehe oder rechtmaessig im Einklang mit den Gesetzen Ihres Landes adoptierte Kinder muessen aufgefuehrt werden, es sei denn, sie sind bereits US-Staatsangehoerige oder haben ihren staendigen Wohnsitz rechtmaessig in den Vereinigten Staaten. Es muessen alle Kinder unter 21 Jahren aufgefuehrt werden, selbst wenn sie nicht mehr bei Ihnen wohnen oder nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms einzuwandern.

Die Tatsache, dass Familienmitglieder in Ihrem Antrag aufgefuehrt sind, verpflichtet diese spaeter nicht, mit Ihnen einzureisen. Sie koennen sich dagegen entscheiden. Wenn Sie allerdings auf Ihrem Visumsantrag eine teilnahmeberechtigte Person auffuehren, die im urspruenglichen Antrag nicht aufgefuehrt war, werden Sie disqualifiziert. (Dies betrifft lediglich Personen, die zum Zeitpunkt des urspruenglichen Antrags unterhaltsberechtigt waren, nicht zu einem spaeteren Zeitpunkt unterhaltsberechtigt gewordene.) Ihr Ehegatte kann zusaetzlich einen unabhaengigen Antrag einreichen, auch wenn er oder sie bereits auf Ihrem Antrag aufgefueh ist, so lange beide Antraege die Personaldaten aller Unterhaltsberechtigten in Ihrer Familie enthalten. Siehe Frage 10 oben.

12. MUSS JEDER ANTRAGSTELLER SEINEN EIGENEN ANTRAG STELLEN ODER KANN MAN IM NAMEN EINES ANTRAGSTELLERS HANDELN?

Antragsteller koennen ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von jemand anderem einreichen lassen. Unabhaengig davon, ob ein Antrag direkt vom Antragsteller eingereicht wird oder ob ein Rechtsanwalt, Freund, Verwandter etc. dabei behilflich ist, kann unter dem Namen einer Person nur ein Antrag eingereicht werden. Wird der Antrag ausgewaehlt, wird die Benachrichtigung lediglich an die auf dem Antrag angegebene Namen bekanntgegeben.

13. WELCHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN GIBT ES BEZUEGLICH AUSBILDUNG UND BERUFSERFAHRUNG?

Gemaess den Gesetzen und Verordnungen muss jeder Antragsteller zumindest einen Haupt oder Realschulabschluss plus eine abgeschlossene Lehre oder Abitur mit Studium vorweisen oder in den letzten fuenf Jahren zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf haben, fuer den zumindest zwei Jahre Ausbildung oder Erfahrung in die USA erforderlich waere. Einen Schulabschluss mit entsprechende Ausbildung/Lehre wird definiert als erfolgreicher Abschluss einer zwoelfjaehrigen Grund- und Sekundarschulbildung in den Vereinigten Staaten oder als der erfolgreiche Abschluss einer offiziellen, mit der High-School-Ausbildung in den Vereinigten Staaten vergleichbaren Grund- und Sekundarschulbildung in einem anderen Land. Nachweise ueber Schulbildung oder Berufserfahrung sollten nicht mit dem Antrag fuer die Greencard Lottery eingereicht, sondern dem Konsularbeamten beim Gespraech ueber den Visumantrag vorgelegt werden.

14. WIE WERDEN DIE ERFOLGREICHEN TEILNEHMER AUSGEWAEHLT?

m Lottery Center werden alle Eingaenge aus den jeweiligen Regionen einzeln nummeriert. Nach Ablauf der Registrierungsfrist waehlt ein Computer nach dem Zufallsprinzip Antraege aus allen Eingaengen aus jeder geografischen Region aus. Innerhalb jeder Region wird der erste nach dem Zufallsprinzip ausgewaehlte Antrag der erste registrierte Fall, der zweite ausgewaehlte Antrag der zweite registrierte Fall und so weiter. Alle in der Registrierungsfrist eingegangenen Antraege haben die gleiche Chance, innerhalb ihrer Region ausgewaehlt zu werden. Wenn ein Antrag ausgewaehlt wurde, wird es online im Fruehjahr des drauffolgenden Jahres bekanntgegeben unter

www.dvlottery.state.gov/ESC

Die Lottery Center bearbeitet den Antrag weiter bis die ausgewaehlten Personen online angewiesen werden, zum Gespraech ueber das Visum ein US-Konsulat aufzusuchen, oder bis diejenigen, die rechtlich dazu in der Lage sind, in einem Buero des USCIS in den Vereinigten Staaten die Aenderung ihres Aufenthaltsstatus zu beantragen.

15. WERDEN NICHT AUSGEWAEHLTE ANTRAGSTELLER INFORMIERT?

Nein, nicht ausgewaehlte Antragsteller warden online nicht aufgefuehrt.

16. WIE VIELE ANTRAGSTELLER WERDEN AUSGEWAEHLT?

Es stehen 50.000 Visa zur Verfuegung, aber es werden mehr als 50.000 Personen ausgewaehlt. Da wahrscheinlich einige der ersten 50.000 ausgewaehlten Personen keinen Anspruch auf ein Visum haben oder ihren Antrag nicht bis zur Visaerteilung verfolgen, werden vom Lottery Center mehr als 50.000 Antraege ausgewaehlt. So wird gewaehrleistet, dass alle verfuegbaren DV-Visa ausgestellt werden. Allerdings bedeutet das auch, dass nicht genuegend Visa fuer alle urspruenglich Ausgewaehlten zur Verfuegung stehen. Alle ausgewaehlten Antragsteller werden unverzueglich ueber ihren Platz auf der Liste informiert durch Ihre Regiestrierungs-Nummer. Jeden Monat werden, soweit die Anzahl der Visa es zulaesst, Visa an die Antragsteller erteilt, deren Antrag in dem Monat abschliessend bearbeitet wurde. Sobald alle 50.000 DV-Visa ausgestellt wurden, ist das Programm fuer den Jahr beendet. Ausgewaehlte Antragsteller, die ein Visum erhalten moechten, sollten also unverzueglich reagieren und die Anweisungen online folgen. Die zufaellige Auswahl durch den Computer der LotteryCenter ist noch keine Garantie fuer die Erteilung eines Visums.

17. GIBT ES EIN MINDESTALTER FUER DIE TEILNAHME AM DV-PROGRAMM?

Es gibt kein Mindestalter fuer die Teilnahme am Programm, aber da eine High-School-Ausbildung oder Berufserfahrung fuer jeden Hauptantragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Voraussetzung ist, werden sich die meisten Personen unter 18 Jahren nicht fuer die Teilnahme qualifizieren.

18. GIBT ES GEBUEHREN FUER DAS DV-PROGRAMM?

Fuer die Einreichung eines Antrags gibt es keine Gebuehr. Spaeter wird eine besondere DV-Bearbeitungsgebuehr fuer die Personen erhoben, deren Antrag ausgewaehlt wurde und fuer das diesjaehrige Programm von einem US-Konsulat bearbeitet wird. DV-Antragsteller muessen, ebenso wie bei anderen Antraegen fuer Einwanderungsvisa, bei Erteilung des Visums die regulaeren Visagebuehren bezahlen. Weitere Informationen zu den Gebuehren erhalten die ausgewaehlten Antragsteller online zusammen mit den Anweisungen vom Lottery Center.

19. SIND DV-ANTRAGSTELLER BERECHTIGT, EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN, FALLS ES GRUENDE FUER DIE NICHTERTEILUNG EINES VISUMS GIBT?

Nein. Die Antragsteller unterliegen allen im Einwanderungs- und Staatsangehoerigkeitsgesetz dargelegten Bestimmungen fuer die Nichterteilung von Einwanderungsvisa. Abgesehen von den gesetzlichen gibt es keine Sonderbestimmungen fuer Ausnahmegenehmigungen bezueglich der Nichterteilung eines Visums.

20. KOENNEN SICH PERSONEN, DIE BEREITS FUER EIN EINWANDERUNGSVISUM UNTER EINER ANDEREN KATEGORIE REGISTRIERT SIND, AM DV-PROGRAMM BETEILIGEN?

Ja, diese Personen koennen sich am DV-Program beteiligen.

21. WIE LANGE BLEIBT DER ANSPRUCH AUF BEANTRAGUNG EINES VISUMS IN DER DV-KATEGORIE FUER AUSGEWAEHLTE ANTRAGSTELLER ERHALTEN?

Personen, die ausgewaehlt wurden, koennen nur im Haushaltsjahr einen Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, das heisst von Oktober des Jahres der Gewinnerbenachrichtigung bis zum darauffolgenden September. Die Antragsteller muessen ihr DV-Visum oder die Aenderungen ihres Aufenthaltsstatus bis zum Ende des Haushaltsjahrs (30. September) erhalten haben. Ausgewaehlte Personen, die ihr Visum nicht im Haushaltsjahr erhalten, koennen ihre Ansprueche aus dem DV-Program nicht in das naechste Jahr uebertragen.

LISTE DER LAENDER NACH REGIONEN, DEREN STAATSANGEHOERIGE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND SIND

Es folgt eine Liste mit Laendern; deren Staatsangehoerige innerhalb der jeweiligen geografischen Regionen BERECHTIGT sind, am Diversity Program teilzunehmen. Die Bestimmung der Laender jeder Region beruht auf vom Geografen des Aussenministeriums zur Verfuegung gestellten Informationen. Laender, deren Staatsangehoerige sich nicht fuer das DV-Programm qualifizieren, wurden nach der Formel in Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehoerigkeitsgesetzes vom Buero fuerr Staatsbuergerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten bestimmt. Abhaengige Gebiete im Ausland fallen unter die Region des regierenden Landes. Die Laender, deren Staatsangehoerige sich NICHT fuer das Diversity Program qualifizieren (weil dies die Laender sind, aus denen die meisten Einwanderungen aus Familienzusammenfuehrungs- oder Beschaeftigungsgruenden stattfinden) sind in Klammern hinter den jeweiligen regionalen Listen erwaehnt.

AFRIKA
Aegypten, Aequatorialguinea, Aethiopien, Algerien, Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cote D'Ivoire (Elfenbeinkueste), Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Kongo Demokratische Republik, Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mauritius, Marokko, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Suedafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Togo, Tschad, Tunesien, Uganda, Sambia, Simbabwe, Zentralafrikanische Republik

ASIEN
Afghanistan, Bahrein, Bhutan, Brunei, Burma, Hongkong - Sonderverwaltungsregion, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Macau - Sonderverwaltungsregion, Malaysia, Malediven, Mongolei, Nepal, Nordkorea, Oman, Osttimor, Saudi-Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate

Staatsangehoerige der folgenden asiatischen Laender sind nicht teilnahmeberechtigt fuer das diesjaehrige Diversity Program: (China (auf dem Festland Geborene), Indien, Pakistan, Suedkorea, Philippinen und Vietnam und Bangladesh.) Die Sonderverwaltungsregion Hongkong und Taiwan sind teilnahmeberechtigt und oben angefuehrt. Die Sonderverwaltungsregion Macau ist ebenfalls teilnahmeberechtigt und oben angefuehrt.

EUROPA
Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Daenemark (einschliesslich seiner teilautonomen und abhaengigen Gebiete im Ausland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschliesslich seiner teilautonomen und abhaengigen Gebiete im Ausland), Georgien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien - ehemalige jugoslawische Republik, Malta, Moldau Republik, Monaco, Niederlande (einschliesslich seiner teilautonomen und abhaengigen Gebiete im Ausland), Nordirland, Norwegen, Oesterreich, Poland, Portugal (einschliesslich seiner teilautonomen und abhaengigen Gebiete im Ausland), Rumaenien, San Marino, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tschechische Republik, Tuerkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Zypern und Russland.

Staatsbuerger der folgenden europaeischen Laender sind nicht teilnahmeberechtigt fuer das diesjaehrige Diversity Program: Grossbritannien. Zu Grossbritannien (Vereinigtes Koenigreich) zaehlen die folgenden abhaengigen Gebiete: Anguilla, Bermudas, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Turks- und Kaikos-Inseln. Anmerkung: Nordirland wird nur fuer die Zwecke des Diversity Program getrennt aufgefuehrt, Nordirland ist teilnahmeberechtigt und ist unter den qualifizierten Regionen aufgelistet.

NORDAMERIKA
Die Bahamas

In Nordamerika sind die Staatsbuerger Kanadas und Mexikos nicht teilnahmeberechtigt.

OZEANIEN
Australien (einschliesslich teilautonomer und abhaengiger Gebiete im Ausland), Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien - Foederierte Staaten von Nauru, Neuseeland (einschliesslich teilautonomer und abhaengiger Gebiete im Ausland), Palau, Papua-Neuguinea, Solomoninseln, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Samoa

SUEDAMERIKA, ZENTRALAMERIKA UND DIE KARIBIK
Antigua und Barbuda, Argentinien, Barbados, Belize, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dominica, Grenada, Guyana, Honduras, Kuba, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad and Tobago, Uruguay, Venezuela

Laender in dieser Region, deren Staatsangehoerige nicht teilnahmeberechtigt fuer das diesjaehrige Diversity Program sind: Dominikanische Republik, El Salvador, Haiti, Jamaika, Kolumbien, Brasilien, Guatemala, Ecuador und Mexiko.

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Catherine M. Kiely
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